Viele Autofahrer zahlen zu viel für ihre Kfz-Versicherung – oft aus Gewohnheit, da sich Verträge automatisch verlängern. Wer jedoch die Kündigungsfrist kennt und nutzt, kann ordentlich Geld sparen. Doch bis wann muss man die Kfz-Versicherung kündigen, und welche Sonderregeln gibt es? In diesem Ratgeber klären wir Verbraucher verständlich über alle zu beachtenden Fristen zur Kündigung der Autoversicherung auf. Sie erfahren, wann und wie Sie Ihren Vertrag kündigen können, worauf beim Wechsel zu achten ist und wie ein rechtzeitiger Versicherungswechsel Ihnen zu einem günstigeren Tarif verhilft.
Die ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung erfolgt zum Ende der Vertragslaufzeit. In den meisten Fällen ist dies das Kalenderjahr, sprich der Vertrag läuft bis 31. Dezember. Aufgrund der einmonatigen Kündigungsfrist muss Ihre Kündigung dem Versicherer also spätestens zum 30. November vorliegen. Fällt der 30.11. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, genügt der Eingang am nächsten Werktag (z.B. am 2. Dezember, wenn der 30.11. ein Samstag war). Verpassen Sie diese Frist, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Wichtig zu wissen: Nicht jeder Vertrag endet zum 31.12. Haben Sie Ihre Versicherung beispielsweise unterjährig (im Laufe des Jahres) abgeschlossen, endet das Versicherungsjahr in der Regel nach 12 Monaten Vertragslaufzeit. Auch hier gilt die Kündigungsfrist von 1 Monat vor Ablauf. Das konkrete Enddatum und die Frist finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen oder der letzten Beitragsrechnung. Markieren Sie sich den Stichtag 30. November im Kalender, damit Sie die Kündigungsfrist der Kfz-Versicherung nicht verpassen. Bei den meisten Versicherern muss die Kündigung bis zu diesem Datum eingehen, damit Sie zum neuen Jahr wechseln können. So stellen Sie sicher, dass Sie den Wechsel zum neuen Tarif pünktlich vornehmen können.
Neben der regulären, jährlichen Kündigung haben Sie in bestimmten Situationen ein Sonderkündigungsrecht. Dieses erlaubt es, die Kfz-Versicherung außerhalb der normalen Vertragslaufzeit zu beenden. Die gängigsten Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind:
Beitragserhöhung: Erhöht der Versicherer die Prämie, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Erhöhungsmitteilung außerordentlich kündigen. Die Kündigung wird in der Regel zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Beiträge wirksam.
Schadensfall: Nach einem regulierten Schadenfall haben sowohl Sie als Versicherungsnehmer als auch der Versicherer das Recht, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Auch hier gilt eine Frist von einem Monat, gerechnet ab Abschluss der Schadensbearbeitung.
Fahrzeugwechsel oder -abmeldung: Wenn Sie Ihr Auto verkaufen oder endgültig abmelden, endet die Versicherung automatisch. Sie müssen lediglich Ihren Versicherer informieren. Beim Kauf eines neuen Autos können Sie dann eine Versicherung Ihrer Wahl neu abschließen, unabhängig vom alten Vertrag.
Jetzt wissen Sie, wann Sie kündigen können – doch wie geht man dabei am besten vor? Die Form der Kündigung war früher oft kompliziert, ist heute aber verbraucherfreundlich. Seit einer Gesetzesänderung 2016 akzeptieren Versicherer Kündigungen in Textform. Das heißt, in der Regel reicht eine Kündigung per E-Mail oder ein Online-Kündigungsformular aus. Wichtig ist, dass daraus Ihr Wille zur Vertragsbeendigung hervorgeht und Sie die relevanten Daten angeben:
Ihren Namen und Anschrift
Formulieren Sie das Schreiben klar und höflich. Fordern Sie außerdem eine schriftliche Bestätigung der Kündigung an. So haben Sie einen Nachweis, dass die Kündigung rechtzeitig eingegangen ist. Versenden Sie die E-Mail idealerweise mit Lesebestätigung oder nutzen Sie das Kündigungsformular auf der Website Ihres Versicherers, falls vorhanden.
Markieren Sie sich den Stichtag 30. November im Kalender, damit Sie die Kündigungsfrist der Kfz-Versicherung nicht verpassen. Bei den meisten Versicherern muss die Kündigung bis zu diesem Datum eingehen, damit Sie zum neuen Jahr wechseln können. So stellen Sie sicher, dass Sie den Wechsel zum neuen Tarif pünktlich vornehmen können.
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